Fachanwaltschaft

Wie erlangt man den Fachanwaltstitel auf dem Gebiet?

Möchte ein Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht werden, dann muss er einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Inhaltlich wird er in diesem Lehrgang, in das Recht der Wohnraummietverhältnisse, Gewerberaumverhältnisse und im Prachtrecht, sowie im WEG-Recht eingewiesen. So besitzt der Rechtsanwalt mit Abschluss des Fachanwaltslehrgangs das nötige Fachwissen, um spätere rechtliche Probleme der Mandanten lösen zu können. Ebenfalls erfährt der Teilnehmer des Kurses die Grundzüge des Immobilienrechts.

Nach Abschluss des Fachanwaltslehrganges muss der Rechtsanwalt, um den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, noch praktische Nachweise erbringen. Nach der Fachanwaltsordnung ist erforderlich, dass der zukünftige Fachanwalt mindestens 120 Fälle in dem Rechtsgebiet bearbeitet hat. Davon müssen jedoch insgesamt 60 gerichtliche Verfahren gewesen sein. Kann der Rechtsanwalt die praktischen Nachweise erbringen, dann wird er als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugelassen.

Bereits drei Jahre nach meiner Zulassung als Anwältin wurde mir am 06.12.2011 der Titel Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht verliehen.