Tätigkeitsschwerpunkte
Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern, sowohl im Bereich der Wohnraummiete als auch der Geschäftsraummiete. Davon umfasst ist bspw. von A wie Aufhebungsvertrag, Abflussverstopfung und Abschlagszahlung über K wie Kündigungen, Kleinreparaturen und Katzengitter bis Z wie Zahlungsverzug, Zeitmietervertrag und Zimmerlautstärke.
WEG-Recht
Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich u.a. mit den Themen Gemeinschafts-eigentum und Sondereigentum, Sonder-nutzungsrecht, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, bauliche Verände-rungen, Baumängel, Wohnungseigentü-merversammlung, Wirtschaftsplan, Verwal-ter, Verwaltungsbeirat und gerichtliches Verfahren in Wohnungseigentumssachen und ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Da der Erwerb von Wohnungseigentum stets mit der unzertrennbaren Bindung an eine Wohnungseigentümergemeinschaft einhergeht und der jeweilige Wohnungs- bzw. Teileigentümer stets nur Teil eines Ganzen ist, ergeben sich hier zwangläufig Konflikte und Probleme. In dieser Zwangsehe erwirbt man mithin nicht nur Rechte, sondern auch eine ganze Menge Pflichten, die das WEG versucht zu regeln.
allg. Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Hierzu gehört z. B. das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, also z. B. das Kauf- und Werkvertragsrecht. Weiterhin gehört zum allgemeinen Zivilrecht beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechts-verletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Be-reicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.). Darüber hinaus kann der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen (z. B. Besitz- und Ehrenschutz und Nachbarrecht).